Die neue Einhausung am Büchenbronner Aussichtsturm.
Stadt Pforzheim, Stefan Tetting
Pforzheim
Denkmalgerechte Sanierung des Bauwerks: Aussichtsturm Büchenbronn erhält massive Absperrung

Büchenbronn. Der Büchenbronner Aussichtsturm ist seit wenigen Tagen vollständig mit einer massiven Einhausung abgesperrt. Die neue Sicherung besteht aus einem sogenannten „Protect-System“: Aluminiumplatten wurden an einem vier Meter hohen Baugerüst rund um den Turm verankert, wie die Stadt Pforzheim am Montag in einer Pressemeldung mitteilt.

Die Absperrung bleibe bestehen, bis das historische Bauwerk denkmalgerecht saniert werden kann. Bislang ist der Aussichtsturm mit einem Bauzaun gesichert. Dieser sei jedoch wiederholt beschädigt oder geöffnet worden. Dadurch sollen sich Personen trotz der bestehenden Sperrung unbefugt Zutritt zum Turm verschafft haben. Um ihrer Verkehrssicherungs- und Betreiberpflicht nachzukommen, habe sich die Stadt Pforzheim deshalb für eine deutlich widerstandsfähigere Absperrung entschieden, wie sie auch bei größeren Bauvorhaben eingesetzt wird.

Stadt Pforzheim, Stefan Tetting

„Die Sperrung dient dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger“, betont Baubürgermeister Tobias Volle. Solange die Sanierung nicht erfolgt sei, dürfe kein Risiko eingegangen werden. „Sicherheit hat hier eindeutig Vorrang“, so Volle weiter. „Zugleich ist der Büchenbronner Aussichtsturm ein bedeutendes Kulturdenkmal und ein Wahrzeichen des Stadtteils. Unser Ziel ist es, dieses besondere Bauwerk denkmalgerecht zu erhalten und langfristig wieder für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen.“

Der 1883 errichtete und circa 25 Meter hohe Aussichtsturm sei aufgrund erheblicher statischer Mängel gesperrt worden. Untersuchungen hatten unter anderem starke Deformationen sowie Korrosionsschäden an Stahlbauteilen ergeben. Eine Wiedereröffnung sei daher erst nach einer umfassenden Sanierung möglich.

Die Sanierungsplanung soll im Herbst beziehungsweise Winter 2026 beauftragt werden. Auf dieser Grundlage soll bis Mitte 2027 ein Sanierungskonzept erarbeitet und eng mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt werden. Nach Abschluss der Planung soll der Gemeinderat über die denkmalgerechte Sanierung entscheiden. Auf Grundlage dieses Beschlusses können anschließend Fördermittel beantragt werden. Vorbehaltlich der erforderlichen Haushaltsbeschlüsse und der Bewilligung der Fördermittel sei die bauliche Umsetzung für das Jahr 2028 vorgesehen.