Vor dem Landgericht in Mannheim wurde der Pforzheimer Derivate-Prozess verhandelt. Foto: dpa
Pforzheim
Derivate-Fall: Ehemalige Oberbürgermeisterin und Ex-Stadtkämmerin haben Revision eingelegt
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Pforzheim/Mannheim. Die Anwälte der ehemaligen Pforzheimer Oberbürgermeisterin Christel Augenstein und der früheren Stadtkämmerin Susanne Weishaar haben wie angekündigt Revision gegen die Verurteilung ihrer Mandantinnen wegen Untreue nach verlustreichen Zinsderivate-Spekulationen eingelegt.

Das bestätigte ein Sprecher des Landgerichts Mannheim. Die große Wirtschaftskammer des Landgerichts hatte Weishaar zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und Augenstein zu 20 Monaten auf Bewährung sowie 30.000 Euro Geldzahlung verurteilt. Für Augenstein bedeutet ein solches Strafmaß zudem dem Verlust ihrer Pension. Über die Revision muss der Bundesgerichtshof entscheiden. Beobachter rechnen mit einer Entscheidung des BGH kaum vor dem Jahresende 2018. Sollte die Revision erfolgreich sein, würde eine andere Kammer des Landgerichts erneut verhandeln müssen. Dies könnte bis zu einem Urteil von heute an gerechnet mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Für die Mitangeklagten, zwei Banker und – trotz mehrfach schriftlich niedergelegter Bedenken gegen die Geschäfte – auch Weishaars damaligen Stellvertreter und heutigen kommissarischen Stadtkämmerer Konrad Weber ist das Verfahren zu Ende: Es war gegen Zahlung von Geldauflagen eingestellt worden, die alle drei überwiesen haben.

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