
Pforzheim. Um leere Honig Gläser bat ein 57-Jähriger ältere Menschen, um dann die Geldbörse zu stehlen, während die Rentner im Keller nach Gläsern suchten. Nun musste sich der Dieb vor Gericht verantworten, zeigte sich aber uneinsichtig.
„Finden Sie es nicht seltsam, dass drei verschiedene Menschen dieselbe Geschichte erzählen?“, fragte Richterin Stephane Ambs Michael B. (Name geändert). Doch statt eines Zugeständnisses gab der Angeklagte lediglich skurrile Antworten ohne Zusammenhang. Der 57-jährige Deutsche, der ohne Strafverteidiger vor Gericht erschien, ist wegen Diebstahls angeklagt: Er soll sich in drei Fällen als Honigverkäufer ausgegeben haben, um sich Zugang zu den Wohnungen seiner Opfer, in allen Fällen gutmütige Rentner, zu verschaffen. In allen Fällen soll Michael B. seine Kunden nach alten Gläsern gefragt und ihre Geldbörsen entwendet haben, während diese in den Keller gingen. Gläser hätte der Pseudo-Imker jedoch nie gebraucht, denn er habe den Honig im Supermarkt gekauft und nur die Etiketten überklebt, wie er auch selbst schilderte.


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Sowohl für Richterin Ambs als auch Staatsanwalt Andreas Steiner war Bs Motiv direkt ersichtlich: Kreditschulden, Arbeitslosigkeit und eine fehlende berufliche Perspektive. Diebische Taten seien ihm außerdem alles andere als fremd, denn der 57-Jährige habe bereits 23 Einträge im Strafregister und das seit seiner Jugend in den 1980er Jahren. Klarheit konnten auch die Zeugenaussagen zweier Rentnerinnen verschaffen, die dem Angeklagten zum Opfer fielen und dessen Tathergang beschrieben, welcher sich mit der Anklage deckte.
Das Bizarrste an diesem Fall war jedoch Michael Bs Tagebuch, in dem er seine Diebstähle sorgfältig geplant hatte. So hatte B. von den Wohnorten seiner Opfer Lagepläne gemacht und hinter einige Adressen „Nicht mehr klauen“ geschrieben. Doch selbst hier kam seitens des Angeklagten keinerlei Einsicht.
Bewährungsstrafe wegen Perspektivlosigkeit
„Der Tatverdacht hat sich in vollem Umfang bestätigt“, sagte Staatsanwalt Andreas Steiner und forderte für B. eine neunmonatige Freiheitsstrafe. Eine Bewährung sehe er in diesem Falle aufgrund der Wiederholungstaten und der „kriminellen Energie“ des Angeklagten als nicht sinnvoll an. Wegen Bs perspektivloser Lebenssituation entschied sich die Richterin dennoch für eine Bewährungsstrafe.