Pforzheim. Das Strafverfahren gegen die Pforzheimer Ärztin, der vorgeworfen wurde, während der Corona-Pandemie Impfungen gegen eine Spende an „Ärzte ohne Grenzen“ verabreicht zu haben, ist wie berichtet gegen eine Geldauflage eingestellt worden. Die Frau muss 10.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen und ist damit nicht verurteilt. Das betont der Anwalt der Frau, die mittlerweile nicht mehr praktiziert, in einem Schreiben an die PZ. „Gleichwohl war das langwierige Verfahren für unsere Mandantin und ihre Familie höchst belastend“, heißt es.
Die „öffentliche Vorverurteilung“ habe für „zusätzliche, tiefe persönliche und berufliche Einschnitte gesorgt“, lässt die Ärztin über ihren Anwalt verlauten. Die gegen sie erhobenen Vorwürfe – darunter auch solche im Zusammenhang mit Corona-Impfungen – hätten sich im Laufe der jahrelangen Ermittlungen nicht bestätigt – sie sei „unschuldig im Sinne des Gesetzes“. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Pforzheim, Johannes Jungmann, sagt dazu: Bei der Einstellung eines Verfahrens gegen Geldauflage sei der vorgeworfene Tatverdacht am Ende weder bestätigt, noch widerlegt. Es sei schlicht „nicht geklärt“, ob die Vorwürfe sich so zugetragen hätten oder nicht. Es handelt sich daher weder um eine Verurteilung der Angeklagten, noch um einen Freispruch.


Verfahren gegen Corona-Impfärztin eingestellt: Pforzheimer Medizinerin muss Geld zahlen
Der Anwalt der Frau spricht davon, dass die Beendigung des Verfahrens „sicherlich auch von Tausenden vormaligen Patienten begrüßt wird, deren ärztliche Versorgung sie lange Zeit wahrgenommen und von deren Seite sie Dank und Unterstützung erfahren hat“. Wie berichtet, waren bei den Ermittlungen 3000 Bürger angeschrieben und zu ihren Erfahrungen mit der Corona-Impfung bei der Ärztin befragt worden.



