Pforzheim
Erst im Zug gegeneinander, dann gegen die Polizei: Paar-Streit in Pforzheim kann teure Folge haben

Pforzheim. Zweimal innerhalb kurzer Zeit sind Beziehungsstreitigkeiten am Pforzheimer Hauptbahnhof so weit eskaliert, dass Polizeieinsätze notwendig wurden – das bleibt womöglich nicht ohne Konsequenzen für die Beteiligten. Wie berichtet, waren am Samstag vor dem Pforzheimer Hauptbahnhof von 22 Uhr bis gegen Mitternacht 13 Polizisten und ein Hund im Einsatz gewesen.

Der handgreifliche Streit zwischen einem 37-Jährigen und einer 41-Jährigen, beide alkoholisiert, hatte im Regionalexpress aus Karlsruhe angefangen. Das Paar war gegen 22 Uhr in Pforzheim ausgestiegen. Der Mann habe sich stark aggressiv verhalten und sei deshalb festgenommen worden. Laut Polizei sei daraufhin die Frau auf die Beamten losgegangen und habe einen davon leicht verletzt. Vorliegend bestehe der Anfangsverdacht der Körperverletzung während der Zugfahrt, teilte die Polizei Pforzheim nun auf PZ-Nachfrage mit. „Der Gesetzgeber sieht hierbei eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor“, heißt es auf die Frage nach den Konsequenzen. Was den Angriff der Frau auf die Polizisten anbelangt: Hierzu ermittle die Polizei wegen des Anfangsverdachts des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gefährlicher Körperverletzung. Zu allen drei Delikten drohen Freiheitsstrafen von mehreren Monaten bis zu mehreren Jahren sowie Geldstrafen. Eine Beteiligung des Paares an den Kosten des Polizeieinsatzes – laut Gebührenordnung des Landes 72 Euro je Stunde und Beamtem – scheidet aus; dies käme nur bei vorgetäuschter, nicht bei tatsächlicher Straftat in Frage. Ein Beziehungsstreit am Donnerstag am Bahnsteig, zu dem die Bundespolizei hinzugerufen wurde und der zu Beeinträchtigungen des Zugverkehrs führte, ist indes strafrechtlich weniger folgenreich – zwar könnte der Mann sich der Körperverletzung an der Frau schuldig gemacht haben. Ein Angriff auf Polizisten wurde aber nicht gemeldet, und Kostenbeteiligungen sieht auch die Gebührenordnung der Bundespolizei nicht vor, wenn sie bei derlei Straftaten eingreift.

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