Eine Paketschnur auf Brusthöhe über den Weg im Wald bei Büchenbronn hat ein bislang Unbekannter gespannt.
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Pforzheim
Gefährliche Sabotage im Wald bei Büchenbronn: Unbekannter spannt Paketschnur über Weg

Pforzheim. Wie ein Lauffeuer hat am Wochenende die Warnung eines Mountainbikers die Runde gemacht, der Radler, aber auch andere Freizeitsportler und Wanderer zur Vorsicht mahnt. Wie der Mann schilderte, war er am Samstagabend am Wasserleitungsweg beim Einstieg in Büchenbronn in eine Schnur geraten, die Unbekannte dort gespannt hatten. „Seid vorsichtig und passt auf euch auf!“, schreibt der Betroffene. Zum Glück sei er bergauf und deshalb langsam gefahren, so der Radfahrer, betont aber: „Man kriegt das nicht mit, selbst wenn da ein Sportseil hängen würde.“ Schließlich blicke man beim Radeln im Wald konzentriert zu Boden.

Wie ein Polizeisprecher am Sonntag auf PZ-Nachfrage bestätigte, waren Kollegen am Samstag gegen 19 Uhr alarmiert worden. Tatsächlich habe man an besagter Stelle festgestellt, dass eine Paketschnur auf Brusthöhe über den Weg gespannt gewesen sei. Gemeinsam mit dem Betroffenen, der glücklicherweise unverletzt geblieben sei, habe man die Gefahrenquelle beseitigt. Die Ermittlungen dauerten an. Es gehe hier um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.

Dass diese Tat kein Einzelfall ist, zeigt eine ähnliche Meldung vom Anfang des Jahres aus Hohenklingen. Dort hatte eine Familie beim Spazieren auf der ebenfalls von Radlern rege genutzten Maulbronner Steige am Hohlweg „Ochsensteige“ einen Metalldraht entdeckt, der in rund einem Meter Höhe über den Weg gespannt war. Dank des Hinweises kam niemand zu Schaden. Auch hier ermittelte die Polizei.

Was solch eine unsichtbare Barriere anrichten kann, zeigt ein Fall aus Schleswig-Holstein, der bundesweit Aufsehen erregte. Dort war ein Radfahrer über Drähte, die Jagdpächter allerdings mit behördlicher Genehmigung gespannt hatten, so schwer gestürzt, dass er vom Hals abwärts gelähmt und zeitlebens pflegebedürftig ist. Ihm sprach das Gericht im Januar ein hohes Schmerzensgeld zu.