
Pforzheim. Der Streit um mehr Tempo 50 auf Pforzheims Hauptverkehrsstraßen beschäftigt zunehmend die Justiz. Während die Rechtmäßigkeit des neuen Lärmaktionsplans bereits vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg geprüft wird, liegt nun zusätzlich ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht Karlsruhe vor. Die Eigentümerin eines Grundstücks an der Wilferdinger Straße wehrt sich dagegen, dass dort die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 auf 50 Kilometer pro Stunde angehoben wurde. Die entsprechende Beschilderung wurde auf den großen Verkehrsachsen im Laufe des August angebracht.
Hinter dem Verfahren am Verwaltungsgerichtshof steht die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Sie
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