
Pforzheim/Enzkreis. Bei einem Kassenbestand von rund 43.000 Euro sei der Golfclub Karlshäuser Hof definitiv nicht in der Lage, die seit Oktober vergangenen Jahres einbehaltenen 103.000 Euro zurückzuzahlen – das teilte ein als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Mitglied einer großen Stuttgarter Kanzlei tätiges Club-Mitglied einen Tag nach dem Urteil des Landgerichts Karlsruhe der Betriebs GmbH mit. Geschweige denn könne man die vom Gericht in einem Urkundenurteil bestätigten rund 34.000 Euro monatliche Pacht zahlen. Es handelte sich mehr oder weniger um die Ankündigung einer Insolvenz – die am Mittwochvormittag beim Amtsgericht beantragt wurde.
Das Geld wurde für anfallende Auslagen verwendet, statt wie üblich einen Überziehungskredit in Anspruch zu nehmen. Dies verkündeten bei einem Pressetermin
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