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Pforzheim
Hitzefrei in Baden-Württemberg: Wann gibt es Hitzefrei am Arbeitsplatz und in der Schule?
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Pforzheim/Enzkreis. In einem Punkt sind sich derzeit wohl alle einig: Es ist heiß. Aber ist es auch zu heiß - zum Beispiel um zu arbeiten oder zur Schule zu gehen? PZ-news hat alle Infos zum Thema "Hitzefrei".

Hitzefrei in Schulen?

Vorweg: Es gibt schon lange keine Vorgabe mehr, wonach Schulen ab einer bestimmten Temperatur hitzefrei geben müssen. Warum? "Die Schulleitungen müssen je nach Situation vor Ort unter anderem Betreuungsfragen klären, die etwa Schülerinnen und Schüler betreffen, die aus dem Umland kommen und bei Hitzefrei nicht einfach nach Hause fahren können", erklärt das Kultusministerium Baden-Württemberg. Die Schulleitungen entscheiden deshalb in eigener Zuständigkeit, ob und unter welchen Voraussetzungen sie „Hitzefrei“ geben. 

Das Ministerium hat jedoch Kriterien aufgestellt, an denen sich die Schulen orientieren können:

  • Die Außentemperatur beträgt um 11 Uhr mindestens 25 Grad Celsius im Schatten.
  • „Hitzefrei“ gibt es frühestens nach der vierten Stunde vom allgemeinen Unterrichtsbeginn der Schule an gerechnet.
  • Benachbarte Schulen stimmen sich ab und entscheiden möglichst gleichmäßig.
  • Die Entscheidung an der einzelnen Schule obliegt dem Schulleiter.
  • „Hitzefrei“ gibt es nicht für die beruflichen Schulen und nicht für die gymnasiale Oberstufe.

Rekordverdächtige Temperaturen bringen Schulleiter nach Meinung des Lehrerverbandes Bildung und Erziehung (VBE) in ein Dilemma. „Es ist keine beneidenswerte Situation, in der sich Schulleiter an heißen Sommertagen befinden“, sagte der VBE-Sprecher Michael Gomolzig am Mittwoch in Stuttgart. Während in anderen Bundesländern bereits die Sommerferien angefangen haben, sollten die Rektoren im Südwesten bei Freibad-Temperaturen entscheiden, ob die Schüler weiter im Klassenzimmer schmoren oder wegen hitzefrei früher heimgeschickt werden. In jedem Fall gebe es Protest von Eltern, entweder über Unterrichtsausfall oder über mangelndes Mitgefühl mit den schwitzenden Kindern, sagte Gomolzig, selbst Rektor einer Grundschule im Rems-Murr-Kreis.

Bis in die 80er Jahre konnten sich nach VBE-Angaben Rektoren an den Verwaltungsvorschriften orientieren, die vorsahen, bei einer um 10.00 Uhr gemessenen Temperatur von über 25 Grad im Schatten den Schülern nach der vierten Stunde hitzefrei zu geben. Heute liegt die Entscheidung ganz im Ermessen des Rektors, der damit - so der VBE - auch in der Schusslinie stehe.

Hitzefrei am Arbeitsplatz?

"Es gibt grundsätzlich kein Hitzefrei für Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmern", erläutert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Doch auch der Arbeitgeber müsse bei hohen Temperaturen bestimmte Dinge beachten:

  • "Nach der Arbeitsstättenregel ASR 3.5 ist erst bei einer Raumtemperatur von 35° C anzunehmen, dass in diesem Raum nicht mehr gearbeitet werden kann", so der DGB. Und weiter: "Das heißt aber nicht automatisch, dass der Arbeitnehmer nach Hause gehen kann, sondern nur, dass in bestimmten Räumen nicht gearbeitet werden darf."
  • Beim Überschreiten einer Raumtemperatur von 26 °C "sollen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden", so der DGB. Aber: Erst wenn die Lufttemperatur im Raum über die Marke von 30°C steigt, müsse der Arbeitgeber wirksame Maßnahmen ergreifen.
  • Welche Maßnahmen dies sein können, erläuterte Kersten Bux von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin der Wochenzeitung "Die Zeit":"Zm Beispiel, indem früher mit der Arbeit begonnen wird, Getränke bereitgestellt werden oder das Büro in den kühlen Morgenstunden durchgelüftet wird."
  • Der DGB sagt auch: "Außerdem muss der Arbeitgeber auf besonders gefährdete Beschäftigte wie Jugendliche, Ältere, Schwangere oder stillende Mütter achten. Auch wer besonders schwer körperlich arbeitet, hat Anspruch auf entsprechende Erleichterungen."

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