
Pforzheim. Ein 21-Jähriger, der beim Verkaufen von Rauschgift erwischt wurde, hofft auf Strafmilderung. „Wenn die Staatsanwaltschaft ihre Berufung zurücknimmt, sollten Sie zu ihrem eigenen Vorteil ihre auch zurückziehen. Sollten sie das nicht tun, könnte sich das Strafmaß noch weiter erhöhen“, rät der vorsitzende Richter Eric Werner dem Angeklagten. Nach einem Beratungsgespräch mit Verteidiger Uwe Oehler und einer Dolmetscherin stimmte dieser dem Vorschlag des Richters zu.
Das Amtsgericht Pforzheim verurteilte den 21-jährigen Gambier im Oktober vergangenen Jahres zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten für das Dealen mit Drogen im Benckiserpark, ein beliebter Treffpunkt des Drogenmilieus. Daraufhin hat er Berufung eingelegt, auf die auch eine Berufung seitens der Staatsanwaltschaft folgte, was beide Parteien nun erneut vor das Jugendschöffengericht führte. In Untersuchungshaft sitzt der Angeklagte nun schon seit knapp einem Jahr. Nach Angaben der Vollzugsanstalt habe sich der 21-Jährige in der Zeit gut verhalten und durch Deutschkurse seine Sprachkenntnisse erheblich verbessert. Sollte der Angeklagte weiterhin eine positive Entwicklung machen, könnte er bereits bei seinem Zweidritteltermin im Mai diesen Jahres auf Bewährung entlassen werden, da er nicht vorbestraft sei, informierte ihn der Richter.