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Genügend Abstand beim Überholen – ob in der Stadt oder außerorts: Das wünschen sich Fahrradfahrer. Und die Gesetzeslage ist eindeutig – nicht jedoch die Verwendung von Aufnahmen einer so genannten dashcam als Beweismittel.  Foto: Moritz 

Immer mehr Radfahrer treten für ihre Rechte beim Mindestabstand ein - und greifen dabei auf modernste Technik zurück

Pforzheim. Margit F. (Name geändert) war sich keiner Schuld bewusst. Das änderte sich, als sie einen Bußgeldbescheid des städtischen Ordnungsamts bekam – 30 Euro, weil sie außerorts den seit April geltenden Mindestabstand von zwei Metern zu einem Fahrradfahrer, den sie mit ihrem Auto zwischen Kupferhammer und Huchenfeld überholt hatte, nicht eingehalten haben und zu dicht an ihm vorbeigefahren sein sollte.

Doppeltes Pech für die Autofahrerin: Der Radfahrer hatte den Verstoß per Helmkamera aufgezeichnet – und das Ordnungsamt ließ dieses Beweismittel zu.

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