Pforzheim. Sieben Männer in der Abschiebehaftanstalt Pforzheim, denen die Abschiebung nach Afghanistan droht, befinden sich zusammen mit weiteren Insassen im Hungerstreik. Nach Angaben des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg dauert dieser bereits seit einer Woche an.
„Die meisten von uns standen entweder unter Verfolgung oder haben Probleme mit der Terrororganisation Taliban gehabt. Bei unserer Ankunft in Afghanistan werden wir sofort in Lebensgefahr kommen“, werden die Hungerstreikenden in einer Pressemitteilung des Flüchtlingsrats zitiert.
Man sei in Hungerstreik getreten, um nicht in „Lebensgefahr, Folter oder weitere Gefangenschaft durch die Taliban“ zu kommen. Der Flüchtlingsrat verurteilt die Abschiebungspläne aufs Schärfste.
„Angesichts der dramatischen Situation vor Ort sind Abschiebungen nach Afghanistan unverantwortlich“, so Vorstandsmitglied Sadiq Zartila.


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Menschen seien dort einer akuten Bedrohung von Leib und Leben ausgesetzt. Laut der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) dürfe niemand abgeschoben werden, wenn dadurch Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung drohten.
„Für den Flüchtlingsrat Baden-Württemberg ist klar: Selbst, wenn Menschen Straftaten begangen haben, dürfen sie nicht nach Afghanistan abgeschoben werden“, heißt es in der Pressemitteilung weiter.
Straftaten, die in Deutschland begangen worden seien, müssten auch im Rahmen des Rechtssystems hier bestraft werden. Abschiebungshaft sei jedoch nicht gleichbedeutend mit Strafhaft. Durch Abschiebungshaft solle die Abschiebung der inhaftierten Person gesichert werden.
Der Flüchtlingsrat äußert in der Pressemitteilung die Befürchtung, dass die Bundesregierung mit der Organisation einer erneuten Abschiebung nach Afghanistan im Kontext des Bundestagswahlkampfs migrationspolitische Härte demonstrieren wolle.
„Der Verein appelliert an alle Entscheidungsträge, menschenrechtliche Grundsätze auch in Wahlkampfzeiten uneingeschränkt zu beherzigen."

