Pforzheim. Das Amtsgericht Pforzheim hat eine 45-jährige Frau wegen Betrugs zulasten des Jobcenters zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die serbische Staatsangehörige in ihren Anträgen auf Zahlung von Entgeltersatzleistungen (unter anderem Arbeitslosengeld) im Zeitraum von über einem Jahr falsche Angaben gemacht hatte.
Die dadurch entstandenen Überzahlungen belaufen sich auf rund 18.500 Euro. Der Vollzug der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

