Pforzheim. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 25. August 2020 bestätigt, dass die Ablehnung eines Burger-King-Restaurants am alten Standort an der Karlsruher Straße durch das Baurechtsamt rechtens war.
Der Beschluss des VGH ist unanfechtbar, sodass davon ausgegangen werden kann, dass das Verfahren insgesamt damit seinen Abschluss gefunden hat. Die Stadt Pforzheim sieht in dem Gerichtsurteil eine Bestätigung dafür, dass das städtische Baurechtsamt in einem komplexen Verfahren die richtige Entscheidung zugunsten der Allgemeinheit getroffen hat.



