

- Olaf Lorch-Gerstenmaier
Pforzheim. Die Chancen standen gut für Stefan G. (Name geändert) im Vorfeld der Prüfung seiner vorzeitigen Haftentlassung auf Bewährung, den damals 24-Jährigen aus einer Enzkreisgemeinde, der am 16. September 2003 im Verwaltungstrakt des Pforzheimer Versandhauses Bader an der Maxi mit einem Samuraischwert ein Blutbad angerichtet hatte.
Eine Frau war tot, weitere Mitarbeiterinnen wurden zum Teil lebensgefährlich verletzt. 15 Jahre nach der Tat, 14 Jahre nach dem Urteil zu lebenslanger Haft mit Sicherungsverwahrung kam nun ein Gutachter zu dem Schluss, es habe sich damals um eine „spätadoleszente Lebenskrise“ (also große Probleme mit dem Erwachsenwerden) gehandelt. Trotzdem urteilte das Gericht anders. Stefan G. sei im Vollzug (in der JVA Bruchsal) gewissermaßen nachgereift, und es gehe keine aktuelle Gefahr von ihm aus. In der Regel folgt ein Gericht den Ausführungen und Schlussfolgerungen eines psychiatrischen Sachverständigen – hier nicht: Die Große Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Karlsruhe legt in ihrem aktuellen Beschluss, der G.s Anwalt in Freiburg als auch der Pforzheimer Staatsanwaltschaft (die einer Aussetzung zur Bewährung widersprochen hatte) zuging, fest, dass die Vollstreckung von weiteren mindestens fünf Jahren erforderlich sei.
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15 Jahre nach Bluttat im Versandhaus Bader: Pforzheimer „Samurai“-Mörder will frei sein