
"Klare Kante zeigen" in der Corona-Krise: Hohe Geldstrafe für Hustenattacke auf Supermarkt-Parkplatz
Pforzheim. Vor ein paar Wochen wäre ein zweimaliges Husten noch kein Problem gewesen, dass ein Pforzheimer Gericht beschäftigt hätte. Doch am Donnerstagnachmittag hat Richterin Martina Resch am Pforzheimer Amtsgericht erklärt, dass „der Rechtsstaat klare Kante zeigen“ müsse, wenn in Zeiten der Corona-Pandemie eine 23 Jahre alte Frau auf dem Parkplatz eines Supermarkts im Brötzinger Tal in Pforzheim eine andere Kundin zweimal bewusst anhustet und damit Ängste einer Coronavirus-Infektion heraufbeschwört. Der Preis für diese Tat: Eine Geldstrafe in Höhe von 2700 Euro wegen tätlicher Beleidigung.
Am 30. März kurz nach 18 Uhr soll das Opfer der Hustenattacke die Angeklagte auf dem Parkplatz aufgefordert haben, den Mindestanstand einzuhalten. Darauf will die Angeklagte nach eigener Aussage nur einmal in die Hand genießt haben. Bei der Zeugenbefragung wurde jedoch deutlich, dass sie zweimal ihr Gegenüber aus etwa einem Meter Entfernung bewusst und offensiv angehustet habe. Die Pforzheimer Staatsanwaltschaft wertete die Tat als versuchte gefährliche Körperverletzung – nur eben nicht mit einer klassischen Waffe, sondern mit einem Virus. Bei der Verhandlung wurde jedoch auch deutlich, dass die Angeklagte zum Tatzeitpunkt nicht mit dem Coronavirus infiziert war und auch das Opfer nicht zu den fast 1000 Corona-Fällen in Pforzheim und im Enzkreis zählt.
Da zum Tatzeitpunkt bereits allgemein bekannt war, wie gefährlich das Coronavirus ist, reagierte das Gericht auf diese gehustete Bedrohung. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe in Höhe von 4440 Euro gefordert, am Ende reduzierte das Gericht den Betrag um 2700 Euro und verwarf den Vorwurf der versuchten gefährlichen Körperverletzung.