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Die Maskenpflicht in einigen Fußgänger-Bereichen in Pforzheim wurde bis zum 10. Januar verlängert. Für den restlichen Bereich der Fußgängerzone gilt aber auch danach die allgemeine Maskenpflicht der Landesverordnung. Foto: Moritz
Moritz
Pforzheim
Kontaktbeschränkungen, Reisen, Kinderbetreuung: Die neuen Corona-Regeln im Check

Pforzheim/Enzkreis/Kreis Calw. Nachts Wahlplakate kleben: erlaubt. Kinder in die Kita schicken: nur im Notfall. Demonstrieren gehen: möglich. Klamotten shoppen: im Laden fast unmöglich. Das Kabinett hat die neue Corona-Verordnung für Baden-Württemberg beschlossen. Die darin enthaltenen Regeln zur Eindämmung der Pandemie gelten größtenteils ab diesem Montag, wie die Landesregierung mitteilte.

Baden-Württemberg setzt damit überwiegend die Beschlüsse von Bund und Ländern vom Dienstag um. Abweichungen wie eine mögliche Öffnung von Grundschulen und Kitas ab dem 18. Januar -

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