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Hoffen und Bangen im Pforzheimer Abschiebegefängnis: Ein junger pakistanischer Christ hofft hier doch noch auf einen Schutzstatus in Deutschland.  Foto: Seibel 
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Christen werden in Pakistan immer wieder Opfer von Gewalt, wie beim Anschlag auf eine Kirche in Quetta, bei dem es acht Tote und dutzende Verletzte gab.  Foto: dpa 

Konvertiertem Christ droht Abschiebung nach Pakistan

Pforzheim. Ein zum Christentum konvertierter Pakistaner, der seit einigen Jahren in Pforzheim lebt, soll abgeschoben werden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gewährt ihm, trotz seines Glaubens, keinen Schutz. In seiner Heimat ist das Leben des jungen Mannes aufgrund seiner Religion jedoch in Gefahr.

Es ist Heiligabend, als ein junger Pakistaner in Pforzheim erfährt, dass sein Antrag auf Asyl endgültig abgelehnt wurde. Die Abschiebung soll direkt nach Weihnachten, am 27. Dezember erfolgen. Als konvertierter Christ soll es sein letztes Fest in Sicherheit sein. Denn das in Pakistan geltende Blasphemiegesetz bedroht das Leben all jener, die nicht dem Islam angehören, der pakistanischen Staatsreligion.

Direkt nachdem der Abschiebebescheid beim Anwalt des Mannes einging, reichte der mittels Eilantrag beim Verwaltungsgericht Karlsruhe Widerrufung gegen die Entscheidung des Bundesministeriums für Asyl und Flüchtlinge (BAMF) ein. „Es geht in diesem Fall um Leben und Tod. Als getaufter Christ, egal ob er nun tiefgläubig ist oder nicht, droht ihm durch das Blasphemiegesetz Gefahr“, erklärt der Pforzheimer Pastoralreferent Markus Schütz, der den jungen Mann in der Abschiebehaft seelsorgerisch betreut.

Bei der Anhörung des jungen Mannes durch einen Mitarbeiter des BAMF vergangene Woche sei es vor allem um die „individuelle Glaubwürdigkeit“ für die Gründe der Konversion gegangen, erklärt Pfarrer Georg Lichtenberger, der die Geschichte des Mannes in seinen Predigten an Heiligabend und dem ersten Weihnachtsfeiertag thematisiert hatte. Mit dem Ablehnungsbescheid zweifele der Ministeriumsmitarbeiter nicht nur den aufrichtigen Glauben des Mannes an, sondern auch das Urteilsvermögen der Kirche. „Kein Pfarrer kann einen Erwachsenen einfach so taufen“, sagt Lichtenberger. Neben Gesprächen mit dem Konvertiten bedürfe es dafür auch des Einverständnisses des Ortsbischofs. „Diese Anträge werden aufgrund der Flüchtlingssituation nicht leichtfertig bearbeitet“, versichert der Pfarrer der Gemeinde St. Elisabeth.

Auf PZ-Anfrage beim BAMF, weshalb ein Christ nach Pakistan abgeschoben werden soll, heißt es von der Pressestelle, dass die Konversion eines Asylbewerbers im Asylverfahren berücksichtigt werde, „wenn sie glaubhaft vorgetragen wird.“ Sie führe grundsätzlich zur Schutzgewährung, wenn wegen des Glaubens im Heimatland die Verfolgung drohe.

Ob gläubig oder nicht: Dass die Gefahr für den jungen Mann nicht abstrakt, sondern sehr real ist, zeigten die Schicksale aus seinem Umfeld. Dort seien Menschen wegen ihrer Sympathie mit dem Christentum angegriffen und sogar getötet worden.

Am Mittwoch schienen alle Versuche der Seelsorger und des Anwalts, die Abschiebung zu verhindern, vergebens gewesen zu sein. Laut Schütz wurde der junge Mann morgens in der Abschiebehaft abgeholt und nach Frankfurt gebracht. Ein Anruf bei der Bundespolizei bestätigte die Befürchtung: Der Name stand auf der Liste. Um 10.35 Uhr sollte die Maschine nach Pakistan starten. Das tat sie jedoch ohne den pakistanischen Christen.

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