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Pforzheim. Alle paar Wochen tauchen in der westlichen Bahnhofsunterführung derzeit in Kreide geschriebene Ankündigungen auf. Ist das erlaubt?
Konzerttermine, Aufforderungen zur Teilnahme an Demonstrationen oder einfach politische Meinung: Seit einigen Monaten wird die Wand in der westlichen Bahnhofsunterführung immer wieder zur Informationstafel umfunktioniert. Anders als bei aufgesprühten Graffiti, lassen sich diese Schriftzüge jedoch relativ leicht mit Wasser wieder entfernen. Dennoch stellt sich die Frage – ist das erlaubt? Auf PZ-Anfrage bei der städtischen Pressestelle heißt es, dass eine Sachbeschädigung dann vorliege, wenn „das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend“ verändert werde. Diese Voraussetzungen seien bei gesprühten Graffiti erfüllt, da diese nur mit speziellen Reinigungsmitteln wieder entfernt werden könnten – in Pforzheim in erster Linie vom „Anti-Graffiti-Mobil“. Normale Kreide lasse sich dagegen üblicherweise einfach mit Wasser abwaschen. „Wenn dies unproblematisch und ohne großen Aufwand möglich ist, liegt keine Sachbeschädigung vor“, heißt es aus der Pressestelle. Dies müsse aber in jedem Einzelfall geprüft werden.
In strafrechtlicher Hinsicht mache es keinen Unterschied, ob sich die Schmiererei auf der Straße – auf der spätestens der Regen die Farbe wegwischt –, an einer Hauswand oder in einer Unterführung befinde. Jedoch: „Wenn die Schmiererei entfernt wurde und dabei Kosten entstanden sind, hat der Verursacher diese Kosten zu tragen“, so die Pressestelle. Personen, die städtische Gebäude mit Kreide beschreiben, könnten zwar möglicherweise nicht strafrechtlich belangt werden, sie hätten aber die Kosten für die Reinigung – zu der auch der Personalaufwand gehöre – zu bezahlen. Während die Stadt bei Zeichnungen auf der Straße nicht tätig werde, außer es handle sich um „verunglimpfende, politische oder sonstige Parolen“, beauftrage das Grünflächen- und Tiefbauamt bei Kreideschriftzügen in einer Unterführung entsprechende Reinigungsfirmen mit der Entfernung.