Vor dem Amtsgericht wurde ein 33-jähriger Gambier zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt. Foto: Meyer
Pforzheim
Linke gegen Rechte am Amtsgericht Pforzheim– Bewährung statt Haft wegen Zug-Prügelei

Pforzheim. Polizeibusse vor dem Gerichtsgebäude an der Lindenstraße. Justizwachtmeister plus Bereitschaftspolizisten vor der Tür des großen Sitzungssaals. Sie tüten Mobiltelefone ein, durchsuchen Besucher, klopfen ab, lassen Metalldetektoren über Körper gleiten – die Sicherheitsmaßnahmen sind die Begleitmusik zu einem Stück, das am Mittwoch bei der Auswärtigen Kleinen Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe in Pforzheim spielt. Schon vor dem Beginn des Prozesses gegen drei Angeklagte aus der linken Szene ist klar, dass dies kein normaler Verhandlungstag werden wird.

Der „Fanclub“ der angeklagten Männer hat mobil gemacht und vor dem Gericht – zum Teil mit Fähnchen – seine Gesinnung demonstriert. Im Gerichtssaal nehmen die knapp 50 Zuhörer eine komplette Hälfte des Zuschauerbereichs ein. Auf der Anklagebank: Drei Männer, die vom Strafrichter im Mai 2017 zu Haftstrafen zwischen elf Monaten und eineinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt wurden. Sie hatten – damals 21, 22 und 24 Jahre alt – im März 2015 im Interregio 4910 zwischen Mühlacker und Pforzheim zwei Männer (21 beziehungsweise 34 Jahre alt), die zu einer Pegida-Demonstration in Karlsruhe unterwegs waren, zusammengeschlagen und ihnen Pfefferspray ins Gesicht gesprüht.

Die Tat liegt schon lange zurück – ebenso die erste Verurteilung. Das müsste sich positiv auf die Strafe auswirken – und so kommt es: Die Angeklagten reduzieren die Berufung auf das reine Strafmaß und erhalten dafür Freiheitsstrafen, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Sie liegen nur minimal unter dem, was Ebinger gefordert hat: Ein Jahr für den, der die Opfer mit den Fäusten traktiert hatte, ein Jahr und ein Monat für den Pfeffersprayeinsatz und ein Jahr und drei Monate für den, der den mutmaßlichen „Fascho“ fünf Hiebe mit einem Rundholz auf den Kopf verpasst hatte. Von Arbeitsauflagen beziehungsweise einer Geldauflage sieht die Kammer ab – weil die Tat so lange zurückliegt. Außerdem müssen sie den Opfern 2000 beziehungsweise 1000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Mehr über den Prozess lesen Sie am Donnerstag, 23. Januar, in der „Pforzheimer Zeitung“ oder im E-Paper auf PZ-news.