
Pforzheim. Eine von Nachbarn unerwünschte Wohnungssanierung endete mit zwei Kugeln durch Fenster und Terrasse. Der Alkoholismus des Schützen spielt dabei keine unwichtige Rolle.
Zwei Schüsse und kaputtes Glas: Im November vergangenen Jahres entdeckte ein Hausbesitzer in der Pforzheimer Nordstadt zersprungene Fensterscheiben an seiner Wohnung. Was zunächst wie ein Jugendstreich aussah, stellte sich kurze Zeit später als gefährliche Straftat heraus. Ein vom Baulärm des Hausbesitzers gestörter Nachbar soll mit einer halbautomatischen Waffe auf die Wohnung gezielt haben. Dieser muss nun sich vor dem Landgericht Karlsruhe wegen versuchten Mordes verantworten. Seit Ende November 2020 sitzt er in Untersuchungshaft.
Der beschuldigte Andreas M. (Name von der Redaktion geändert), ein Deutscher mit kasachischen Wurzeln, gab die Tat zu, dennoch habe er nach eigenen Angaben nicht mit der Absicht geschossen, seinen Nachbarn zu schaden. Der leidenschaftliche Angler sei bei der Tatwaffe, die er von Bekannten zum Selbstschutz für nächtliche Angelausflüge geschenkt bekommen habe, von einer Schreckschusswaffe ausgegangen. Als Andreas M. bemerkt habe, dass es sich um einen echten Revolver handelte, habe er seine Handlung panisch abgebrochen und die Waffe entsorgt, wie sein Verteidiger Bastian Meyer erklärte. Zudem habe er an dem Abend unter starkem Alkoholeinfluss gestanden, der nach eigenen Angaben durch Streitigkeiten mit seiner Ehefrau ausgelöst wurde. Unklar blieb jedoch, seit wann der Mann wieder zum Alkoholismus tendierte.
„Ich frage mich, wie man von einem Tag auf den anderen wieder rückfällig werden kann“, so der Vorsitzende Richter Fernando Sanchez-Hermasilla.
Weitere Fragen warfen auch die ungenauen Angaben eines Zeugen auf. So soll Andreas M. seit über einem Jahr häufiger auf dem Balkon Bier getrunken haben. Der Angeklagte widersprach jedoch der Aussage. Ein Urteil ist nicht gefällt worden, zwei weitere Verhandlungstage sind angesetzt.