
Pforzheim/Enzkreis. War Konrad L. (Name geändert) in einer Gartenhütte zugegen, als Peter F. (21), ebenfalls Azubi, in einer Gartenhütte malträtiert wurde? War das Smartphone, das die Kripo auswertete und anhand der Funkzellen- und der Verbindungsdaten ein Bewegungsprofil erstellte, überhaupt L.s Handy? Und selbst wenn: War L. noch im Besitz des Geräts – oder hatte es jemand anderes benutzt? Diese Fragen blieben am zweiten Verhandlungstag vor der Auswärtigen Großen Jugendkammer des Landgerichts Karlsruhe nach Auffassung des Gerichts ungenügend beantwortet – weshalb am Montag, 8. November, nachgebessert werden muss.
Dann wird auch ein Sachverständiger gehört, ob
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