Tempo 30 Innenstadt
Fuß vom Gas: Die Bleichstraße ist eine von vielen in Pforzheim, in der nun Tempo 30 herrscht.
Meyer
Pforzheim
Mehr Tempo 30 in Pforzheim: In diesen Straßen sind Schilder aufgestellt worden
  • pm/stp

Pforzheim. Zum 10. Juni hat die Stadt Pforzheim im Zuge der Umsetzung des Lärmaktionsplans die Tempo-30-Beschilderung der Teilabschnitte 4 und 5 abgeschlossen. Nun hat die Stadt in einer Pressemitteilung die konkreten Straßen und Bereiche genannt, in denen ab sofort ganztags oder stundenweise nur noch mit 30 Kilometern pro Stunde gefahren werden darf.

Das sind:

  • Luisenstraße
  • Tunnelstraße
  • Berliner Straße
  • Westliche Karl-Friedrich-Straße
  • Zerrennerstraße, Leopoldstraße
  • Bleichstraße
  • Dillsteiner Straße
  • Altstätter Kirchenweg
  • Deimlingstraße
  • St.-Georgen-Steige
  • Wurmberger Straße
  • Calwer Straße
  • Holzgartenstraße
  • Tiergartenstraße

Umweltbürgermeisterin Sibylle Schüssler appelliert an alle Autofahrer: "Halten Sie sich entsprechend der Beschilderung an Tempo 30. Sie tragen damit zu einer wahrnehmbaren Lärmentlastung und vor allem zu einem gesünderen Wohnumfeld für Ihre Mitmenschen bei. Nicht zuletzt tragen niedrigere Geschwindigkeiten auch zu mehr Verkehrssicherheit bei, insbesondere für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende."

Als Nächstes will die Stadt laut Mitteilung bis zum 1. Juli die drei verbleibenden Teilabschnitte beschildern und den Lärmaktionsplan im Hinblick auf die Geschwindigkeitsbeschränkungen vollständig umsetzen.

Die Bereiche umfassen dann folgende Staßen:

  • Zeppelinstraße
  • Eutinger Straße
  • Lindenstraße
  • Parkstraße
  • Östliche Karl-Friedrich-Straße
  • Gartenstadt
  • Eutinger Hauptstraße
  • Büchenbronner Straße
  • Carl-Schurz-Straße
  • Pforzheimer Straße
  • Hirsauer Straße
  • Anshelmstraße
  • Hohenzollernstraße
  • Jahnstraße
  • Schellbronner Straße
  • Huchenfelder Hauptstraße

Insgesamt wurden im Rahmen des Lärmaktionsplans laut Stadt 680 Schilder neu aufgestellt: 418 30er Schilder und 249 Schilder mit Zusatzinformationen wie Lärmschutz oder Zeitbegrenzung. Die Schilderstandorte würden im Nachhinein überprüft und bei Bedarf die Regelungen vereinfacht.

Darum gibt es den Lärmaktionsplan in Pforzheim          

Die Ausweisung von Geschwindigkeitsreduzierungen auf Tempo 30 in insgesamt acht großen Teilabschnitten ist Kernbestandteil des Lärmaktionsplans, wie die Stadt schreibt: Daneben sieht der Plan, bauliche Maßnahmen wie den "lärmarmen Asphalt" oder die Fortschreibung des Schallschutzfensterprogramms vor, die die Lärmbelastung insgesamt verringern und eine Vielzahl der Betroffenen entlasten sollen. Aus Kostengründen sei aber gerade der Einbau von lärmminderndem Fahrbahnbelag in der Regel nur bei einer ohnehin anstehenden Sanierung umsetzbar. Eine kurz- bis mittelfristige Lärmminderung sei so also nur für einzelne Straßenzüge zu erreichen, zumal diese Maßnahme allein an vielen Stellen noch nicht ausreiche, um die gesundheitlichen Schwellenwerte zu unterschreiten.

Des Weiteren sind laut Pressemitteilung im Stadtgebiet zahlreiche sogenannte "ruhige Gebiete" vorgesehen – also Orte, die vor einer künftigen Zunahme der Lärmbelastung geschützt werden sollen: "Ruhige Gebiete" verfügen über eine hohe Aufenthaltsqualität, die zum Verweilen einladen und den Passanten erlauben, zur Ruhe zu kommen. Es seien also Lärmrückzugsräume, wie etwa der Blumenhof in der Innenstadt.

Als sogenannte "ruhige Landschaftsräume" zählen demnach unter anderem große zusammenhängende Freiflächen im Stadtgebiet oder am Ortsrand im Übergang zur freien Landschaft. Kleinere innerstädtische oder siedlungsnahe Erholungs- und Freiflächen in fußläufiger Entfernung, wie etwa Parkanlagen, sollen als "Stadtoasen" gelten. Und wichtige Fahrrad- oder Fußwegeverbindungen abseits der Hauptverkehrsstraßen mit Erholungs- und Verbindungsfunktion, wie beispielsweise an den Flüssen, dienten als "ruhige Achsen".

Das Bundesimmissionsschutzgesetz schreibt laut Mitteilung vor, dass Städte mit über 100.000 Einwohnern Lärmaktionspläne aufstellen müssen, mit denen Lärmprobleme und -auswirkungen geregelt werden. Die Lärmaktionspläne werden demnach bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, grundsätzlich jedoch alle fünf Jahre überprüft und gegebenenfalls überarbeitet.