
Pforzheim. Ein Jahr und drei Monate Haft, zur Bewährung ausgesetzt – zu dieser Strafe nach Jugendrecht hat die Auswärtige Kammer des Landgerichts Karlsruhe unter Vorsitz von Richterin Diana Schick einen zur Tatzeit 18-Jährigen nach einer Messerstecherei auf dem Gelände der Fritz-Erler-Schule verurteilt.
Die Kammer folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Dem Angeklagten war zunächst versuchter Totschlag in zwei Fällen vorgeworfen worden. Nach mehreren Prozesstagen wurde daraus ein
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