
Nach Auffahrunfall in Pforzheim: Gericht sieht keine Beweise für absichtliches Bremsmanöver
Pforzheim. Plötzlicher Spurwechsel, abruptes Abbremsen oder Steinewerfen auf die Fahrbahn – juristisch gilt so etwas als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Wegen eines solchen Vorwurfs musste sich nun eine 32-Jährige vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Philipp Hauenschild am Amtsgericht Pforzheim verantworten. Zusätzlich stand der Vorwurf des Versicherungsbetrugs im Raum.
Der Staatsanwaltschaft zufolge war die aus dem Irak stammende Frau im April 2022 mit zwei Begleiterinnen
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