Ganzen Artikel lesen mit PZ+
9,99 € pro Monat inkl. MwSt

Sie haben schon ein Abo? Hier anmelden

Das Gebiss einer Patientin seit dem Zähneziehen.
Archivfoto: Ketterl
Pforzheim
Oberlandesgericht gab Pforzheimer Staatsanwaltschaft im Fall zum Ex-Zahnarzt Recht

Pforzheim. Der Fingerzeig des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe ist eindeutig: Die Auswärtige Große Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe in Pforzheim muss nach PZ-Informationen einen ehemaligen Zahnarzt wegen gefährlicher Körperverletzung anklagen – und nicht wegen nur einfacher vorsätzlicher Körperverletzung.

Der erste Strafsenat gab damit der Pforzheimer Staatsanwaltschaft auf

Sie haben schon ein Abo? Hier anmelden


Sie haben noch kein Abo?
Wählen Sie jetzt aus:



Angebote mit gedruckter Tageszeitung