
Oberlandesgericht gab Pforzheimer Staatsanwaltschaft im Fall zum Ex-Zahnarzt Recht
Pforzheim. Der Fingerzeig des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe ist eindeutig: Die Auswärtige Große Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe in Pforzheim muss nach PZ-Informationen einen ehemaligen Zahnarzt wegen gefährlicher Körperverletzung anklagen – und nicht wegen nur einfacher vorsätzlicher Körperverletzung.
Der erste Strafsenat gab damit der Pforzheimer Staatsanwaltschaft auf
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