
Pforzheim. Erregung öffentlichen Ärgernisses: Die Beteiligte streitet vor Gericht das Geschehen ab und verweist auf ihre desolate psychische Verfassung und eine jahrzehntelange Vorgeschichte als Opfer sexualisierter Gewalt. Der Mittäter ist als Zeuge geladen, erscheint zunächst nicht zum Prozess und kann kaum Deutsch.
Die naheliegende Frage an diesem Donnerstagmorgen im Amtsgericht Pforzheim stellen sich die Pressevertreter hinten im
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