Auf Gehflächen muss die Sicherheit der Fußgänger gewährleistet sein. Hierzu darf der Schnee aber nicht auf die Fahrbahn geschoben werden, ansonsten droht ein Bußgeldverfahren.
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Pforzheim
Pflichten, wenn es schneit: Wann muss man räumen und streuen?
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Pforzheim. In den kommenden Monaten ist mit Schneefall und Glatteis zu rechnen. Daher weist die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung auf die Pflicht der Anlieger hin, Gehflächen von Schnee und Eis zu räumen und sie mit Sand, Splitt oder anderen umweltverträglichen Stoffen zu streuen. Salz ist wegen der Umweltgefahren nicht zu verwenden.

Auf Gehflächen muss die Sicherheit der Fußgänger gewährleistet sein. Hierzu darf der Schnee aber nicht auf die Fahrbahn geschoben werden, ansonsten droht ein Bußgeldverfahren.

Als Gehflächen gelten Gehwege entlang von Fahrbahnen und seitliche Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite von 1,20 Meter, falls Gehwege auf keiner Straßenseite vorhanden sind. Außerdem seitliche Flächen am Rand von Fußgängerbereichen entlang der bebauten Front in einer Breite, von vier Metern, sowie Sonderwege für Fußgänger und Radfahrer.

Bei Treppenanlagen und Staffelwegen genüge es, wenn auf jeder Seite eine 1,20 Meter breite Gehfläche geräumt und gestreut wird. Die Gehflächen müssen werktags bis 6.30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr geräumt und gestreut werden. Fällt nach diesem Zeitpunkt Schnee oder tritt Schnee- und Straßenglätte auf, so ist unverzüglich zu räumen und zu streuen. Die Räum- und Streupflicht endet um 20 Uhr. Die Stadt weist außerdem auf den Winterdienst hin, der Winterdienst vorrangig die Buslinien räumt und streut. Es wird empfohlen die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen.

Zusätzliche Auskünfte über das Schneeräumen und Streuen erteilt das Amt für öffentliche Ordnung, unter der Telefonnummer (07231) 39 25 10. Die Satzung kann unter www.pforzheim.de abgerufen werden.