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Grundschule
Nicht rennen, nicht hüpfen – sonst droht Lebensgefahr: Nach einer komplizierten Herz-OP hätte eine Erstklässlerin aus Pforzheim eigentlich eine Schulbegleitung benötigt, die sicherstellen sollte, dass die Schülerin nichts macht, das gefährlich für sie werden könnte. Doch das Jugendamt hat Hilfe abgelehnt.
Bernd Weissbrod/dpa (Symbolbild)
Pforzheim
Pforzheimer Erstklässlerin hätte nach Herz-OP Schulbegleitung gebraucht – Jugendamt lehnt Unterstützung ab

Pforzheim. Es sind aufreibende Wochen, die hinter einer Familie aus Pforzheim, die anonym bleiben möchte, liegen. Von Geburt an hat die kleine Tochter ein Loch im Herzen. Bei einer Untersuchung wird eine Ärztin auf ein zweites aufmerksam, hält eine Behandlung aber nicht für notwendig. Die Eltern holen sich eine Zweitmeinung ein, die dringend zur Operation rät. Mitte Dezember des vergangenen Jahres findet die OP statt. Drei Tage zuvor erfährt die Familie: Die Erstklässlerin darf sich nach dem Eingriff für drei Monate nicht sportlich bewegen. Kein Rennen, kein Hüpfen, kein Trampolinspringen – also alles, was Kinder in dem Alter für gewöhnlich einfach gerne machen. Für die Grundschülerin hätte das in den ersten Wochen nach der Herz-OP lebensgefährlich werden können. Der sogenannte Okkluder hätte verrutschen und in die Lunge gelangen können, erklärt die 38-jährige Mutter. Die Eltern fallen aus allen Wolken.

Denn der Unterricht an der Privatschule dauert für die Grundschülerin regulär nur bis 11.20 Uhr, danach besucht sie den Hort. Eine Eins-zu-eins-Betreuung dort ist zu dem Zeitpunkt aber

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