Zu zehn Monaten Haft wurde ein 39-Jähriger am Montag wegen seiner Hetzparolen verurteilt. Symbolbild: Adobe Stock
Pforzheim
Pforzheimer wünscht Migranten Gaskammern der Nazis an den Hals - Haft wegen Hetzparolen

Pforzheim. Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, geschützt durch Artikel 5 des Grundgesetzes. Entsprechend hoch sind die Einstiegshürden, will ein Gericht beim gesagten oder geschriebenen Wort auf Volksverhetzung (Paragraf 130 des Strafgesetzbuches) erkennen – wie jüngst bei der Diskussion um die Plakate der Partei „Die Rechte“ unweit der Synagoge.

Vor Gericht untermauerten drei junge Männer mit ausländischen Wurzeln – alle um die 20 –, was sie an jenem Abend auch bei der Polizei ausgesagt hatten: Heinrich G. (Name geändert) sei verbal ausfällig geworden, habe sie als „Drecks-Ausländer“ beschimpft. Sie seien in „Deutschland überflüssig“, Hitler habe „vergessen, sie zu vergasen“, sie gehörten „auf den Strich geschickt zum Anschaffen“.

Nun ist Meinungsfreiheit zwar ein hohes Gut. Aber wer in seiner Wortwahl an die Rassenpolitik der Nazis anknüpft und einzelnen Individuen das Daseinsrecht abspricht, gehört bestraft – eben wegen Volksverhetzung. Da sind sich Staatsanwalt Marius Walz, Rechtsanwalt Thomas Abele (Bruchsal) und Amtsrichter Patrick Stemler einig. Nur nicht darüber, ob der Richter dem Angeklagten Heinrich G. (Name geändert) ein drittes Mal Bewährung geben oder in den Knast schicken soll.

Stemler folgte am Montag letztlich den Argumenten der Anklagebehörde und verurteilte den 39-jährigen arbeitslosen Deutschen zu zehn Monaten ohne Bewährung.

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