Die quadratischen „Quick Response“-Codes, abgekürzt QR-Codes, die schwarz auf weiß gedruckt sind, findet man seit langem an Gebäuden, in Magazinen und Tageszeitungen. Smartphones und Computer mit Code-Leser können aus den schwarzen und weißen Punkten und Strichen in wenigen Augenblicken ausführliche Informationen erhalten. So kann beispielsweise auch in Museen und Kirchen bei Rundgängen viel Wissenswertes vermittelt werden. Das war auch die Idee beim Baumlehrpfad. Doch was ist auf den Info-Tafeln ganz unten und in kleinerer Schrift vermerkt? „Begehung des Baumlehrpfads und Benutzung des QR-Codes auf eigene Gefahr“.
Der Hinweis, dass die Stadt nicht haftbar sein soll, wenn jemand möglicherweise wegen eines unebenen Gehwegs ins Stolpern gerät oder ein Ast auf einen Passanten, mag ja noch verständlich sein. Auch wenn man sich im Rathaus möglicherweise einer „Schuldfrage“ stellen müsste. Aber welche Gefahr geht von einem QR-Code aus?
Die Erklärung dazu hat der städtische Pressesprecher Michael Strohmayer: „Der Zusatz wurde auf entsprechenden Hinweis unseres Webkoordinators in Abstimmung mit dem Rechtsamt auf den Schildern des Rundwegs angebracht. Hintergrund ist, dass es wohl in seltenen Fällen vorkommt, dass QR-Codes im öffentlichen Raum mit anderen Codes überklebt werden, durch deren Nutzung man beispielsweise auf Internetseiten gelangt, über die man sein Handy oder Tablet mit Schadsoftware infizieren könnte, oder auf Seiten mit sexuellem Hintergrund und dergleichen mehr gerät.“
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