Pforzheim. Erwartungsgemäß haben die Verteidiger der angeklagten Mitglieder und Unterstützer der „Hells Angels“ mehrheitlich Freisprüche beziehungsweise in zwei Fällen Bewährungsstrafen für ihre Mandanten gefordert.
Die Anwälte verneinen grundsätzlich den Vorwurf des Landfriedensbruchs und der Bildung einerbewaffneten Bande. In Bezug auf die gefährliche Körperverletzung bei der Schlägerei mit Mitgliedern der „United Tribuns“ am 27. November 2010 machen sie den mangelnden individuellen Tatnachweis geltend. Generell werfen die Verteidiger Polizei und Staatsanwaltschaft einseitige Ermittlungen vor. Man habe wohl unbedingt die „Hells Angels“ auf der Anklagebank sitzen sehen wollen. Die Ermittlungen gegen die „United Tibuns“ wurden eingestellt, obwohl einer der „Hells Angels“ einen lebensgefährlichen Messerstich in die Leber abbekam. Die Staatsanwältin kommentierte dies mit den Worten: „Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um.“ Das brachte einen der Anwälte zur Weißglut: Diese Äußerung sei „pure Menschenverachtung“.
[Bildergalerie] Großes Polizeiaufgebot beim Prozess gegen Hells Angels
