Pforzheim. Wie gelingt es Richterinnen und Richtern, den Alltag derjenigen besser nachzuvollziehen, über deren Streitigkeiten sie täglich entscheiden? Eine Antwort darauf gibt das sogenannte Betriebspraktikum für Arbeitsrichterinnen und -richter. Dieses ermöglicht es ihnen, drei Monate lang in Unternehmen außerhalb ihres Gerichtsbezirks zu arbeiten, um dort den Arbeitsalltag sowie die Perspektiven von Arbeitgebern und Arbeitnehmern kennenzulernen, heißt es in einer Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Pforzheim.
Wichtige Einblicke
Die Grundlage für das Betriebspraktikum in seiner aktuellen Form bildet eine Vereinbarung aus dem Jahr 2024 zwischen dem Verband Unternehmer Baden-Württemberg, dem Deutschen Gewerkschaftsbund und dem Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg organisiert das Betriebspraktikum federführend.

Die Präsidentin des LAG, Betina Rieker, freut sich darüber, dass diese Möglichkeit wieder besteht: „Das Betriebspraktikum bietet ganz besondere Einblicke. Umso erfreulicher ist es, dass engagierte Kooperationsunternehmen genauso wie die Kolleginnen und Kollegen an den jeweiligen Gerichtsstandorten jungen Richterinnen und Richtern diese Erfahrung trotz gegenwärtig hoher Eingangszahlen in der Arbeitsgerichtsbarkeit möglich machen.“
Dieses Jahr konnte das Arbeitsgericht Pforzheim die Richterin Anja Schubert ins Betriebspraktikum entsenden. Die Direktorin des Arbeitsgerichts Pforzheim, Susanne Roth, erklärt hierzu: „Wer arbeitsrechtliche Konflikte löst, muss auch den Alltag verstehen, in dem sie entstehen. Genau das vermittelt das Betriebspraktikum.“

Positive Erfahrung
Ihr Betriebspraktikum absolvierte Richterin Schubert bei der Kerntechnischen Entsorgung Karlsruhe GmbH (KTE). Das Unternehmen kümmert sich mit rund 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern um den Rückbau des ehemaligen Kernforschungszentrums Karlsruhe und die damit verbundenen radioaktiven Abfälle. Schubert hat dabei Geschäftsführung, Betriebsrat und Personalabteilung bei allen anfallenden Rechtsfragen beraten. Damit erhielt die Richterin die Gelegenheit, betriebliche Abläufe aus nächster Nähe kennenzulernen.
Zurück am Arbeitsgericht Pforzheim und ihrem eigentlichen Arbeitsplatz zieht die Richterin ein sehr positives Fazit:
„Das Betriebspraktikum hat meinen Blick auf betriebliche Konflikte erheblich erweitert, und das trotz einiger Jahre beruflicher Vorerfahrung auch außerhalb der Justiz. Ich freue mich daher, mit vielen neuen Impulsen wieder im Gerichtssaal nach Lösungen für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zu suchen.“


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Beide Sichtweisen
Auch Roth begrüße den neuen Erfahrungsschatz von Richterin Schubert: „Wir wollen, dass Rechtsuchende beim Arbeitsgericht Pforzheim mit ihren Anliegen bestens aufgehoben sind und sich gut verstanden fühlen. Dazu tragen die im Betriebspraktikum gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse bei – zumal das Betriebspraktikum beide Sichtweisen vermittelt: die der Arbeitnehmerseite wie auch die der Arbeitgeberseite.“

