
Pforzheim. Nun hat das Landgericht Karlsruhe in der Causa des beschädigten Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) Recht gesprochen: In seinem Urteil stellte es nach Angaben des Rathauses erhebliche Planungs- und Überwachungsfehler der Architekten sowie Ausführungsfehler der Baufirma fest. Darüber informierte die Stadtverwaltung am Dienstag den Gemeinderat.
Von den geforderten 312.000 Euro Schadensersatz für die Risse an der
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