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Pforzheim
Reue wegen Kinderpornos: Verurteilter Pforzheimer muss Geldstrafe bezahlen
  • fux

Pforzheim. Zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu jeweils 45 Euro wurde ein 38-Jähriger aus der Goldstadt vor dem Amtsgericht Pforzheim verurteilt, weil er im Besitz von insgesamt rund 30 Kinder- und jugendpornografischer Bilder, darunter auch zwei kleinere Videosequenzen, war.

Die ursprüngliche Anklage von Staatsanwalt Konrad King, die auch von einer Verbreitung kinderpornografischer Schriften ausging, bestätigte sich am Donnerstag im Rahmen der Verhandlung nicht. Denn wie sich zeigte, wurde zwar eine Google-Cloud über das Handy genutzt, jedoch ausschließlich als Speichermedium und nicht zur Weitergabe der Lichtbilder an Dritte. Zunächst wollte der Lastwagenfahrer dem Gericht weismachen, dass er mit den Bildern einen Rachefeldzug gegen seinen Onkel starten wollte. Diesem hätte er angeblich das belastende Material unterschieben wollen, weil jener die Schwester des Angeklagten in ihrer Kindheit sexuell missbraucht habe.

Doch die verspätete Rache und die angebliche Recherchetätigkeit in Sachen Kinder- und Jugendpornografie nahmen dem Mann, der mit einer Partnerin zusammenlebt, weder die Staatsanwaltschaft noch Richter Philipp Hauenschild ab.

„Sie haben sich die Bilder aus eigenem Antrieb, aus sexuellem Interesse und nicht nur aus Neugier besorgt“, zeigte sich der Richter bei der Urteilsverkündung überzeugt und ging beim Angeklagten in Sachen Kinder- und Jugendpornografie von einer sexuellen Nebenpräferenz aus. „Sollten Sie bei sich etwas in dieser Richtung feststellen, dann nutzen Sie eine Selbsthilfegruppe“, empfahl der Richter. Zugute hielt Hauenschild dem gelernten Gärtner- und Landschaftsbauer, der auch Umschulungen zum Koch und Schreiner – ohne Prüfungen – machte, dass er geständig war und auch auf die Rückgabe von zwei Handys verzichtete.

„Ich habe einen Fehler gemacht und trage hierfür die Verantwortung“, sagte der Mann als Schlusswort, der während des Großteils der Verhandlung sein Gesicht hinter seinen Händen vergraben hatte. Bei der Betrachtung der Bilder und Videosequenzen wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Auf die Schliche war dem Deutschen die Kripo über das Bundeskriminalamt gekommen. Dieses wurde von den USA – einer Organisation – auf der Suche nach missbrauchten Kindern über den Download im Internet informiert. Verteidiger Klaus Gödden forderte zehn Euro weniger pro Tagessatz, also 70 Tagessätze à 35 Euro und lag damit eng beim Plädoyer des Staatsanwalts.