Sieg für die Streikenden: Richtern Petra Selig (Mitte) wies die Schadensersatzklage der SVP, vertreten durch Ralf-Dietrich Tiesler und Nico Langemeyer (ab Zweiter von rechts) gegenüber Verdi, vertreten durch Henner Wolter (links), ab. Foto: Ketterl
Pforzheim
SVP verliert Prozess gegen Verdi: Bus-Streik war rechtmäßig
  • Jeanne Lutz

Pforzheim. Es ging um 2,1 Millionen Euro: Der Stadtverkehr Pforzheim (SVP) forderte Schadenersatz für die Kosten des Bus-Streiks von 2016 von der Gewerkschaft Verdi. Das Arbeitsgericht Pforzheim wies die Klage nun ab.

2,1 Millionen Euro Schadensersatz forderte die Stadtverkehr Pforzheim (SVP) von Verdi. Am Ende hat eine Unterschrift vom Pforzheimer Personalamtschef Bernhard Enderes der SVP beim Prozess gegen die Gewerkschaft das Genick gebrochen – am Donnerstagmittag wies das Arbeitsgericht Pforzheim die Klage zurück. Der Streik sei nach Auffassung des Gerichts rechtens gewesen. Weder sei die Friedenspflicht verletzt worden, noch habe es tariflich nicht regelbare Forderungen gegeben, wie Richterin Petra Selig erklärte.

Der Streit zwischen der SVP und Verdi hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Vorausgegangen war die Neuvergabe des Pforzheimer ÖPNV. Die Bekanntgabe der anstehenden Übernahme der Pforzheimer Buslinien durch Regionalverkehr Südwest (RVS) löste in der ersten Jaheshälfte 2016 einen monatelangen Streik der Fahrer aus. Der SVP, deren hundertprozentige Gesellschafterin die Stadt Pforzheim war, entstanden dabei Kosten im siebenstelligen Bereich für einen Ersatzverkehr. Diese Summe wollte die SVP von Verdi jetzt zurück. Die Begründung: Die Gewerkschaft habe gefordert, dass die Stadt für eine Einigung mit am Verhandlungstische sitzen müsse. Da die Stadt nach Ansicht der SVP jedoch keine Tarifpartei gewesen sei, habe die Gewerkschaft damit eine tariflich nicht regelbare Forderung aufgestellt. „Der alleinige Kampfgegner war die SVP“, wiederholte Anwalt Ralf-Dietrich Tiesler die Argumentation der Klägerseite. Verdi hätte dies selbst eingeräumt. Die Stadt als Dritte an den Tisch streiken zu wollen, obwohl es sich bei ihr nicht um eine Tarifpartei gehandelt habe, mache den Streik rechtswidrig – denn darauf habe die SVP keinen Einfluss gehabt. Die Unterschrift Enderes‘ im Namen der Stadt auf dem Haustarifvertrag zwischen SVP und Verdi, der für die Busfahrer auch während des Streiks gegolten hatte, mache die Kommune nicht automatisch zum Tarifpartner. Viel mehr komme es auf dessen Inhalt an, so Tiesler – und da habe die Stadt keine Rolle gespielt.

Dem widersprach Verdi-Anwalt Professor Henner Wolter. Eine Unterschrift mache die Stadt sehr wohl zur Tarifpartei. Dass sich der Streik in erster Linie gegen die SVP gerichtet habe, stehe in keinem Widerspruch zu dieser Annahme. „Wenn sich drei Parteien verpflichten, aber nur eine bestreikt wird, was soll daran falsch sein? Das ist die Freiheit des Arbeitskampfs“, so Wolter.

Der Pforzheimer Präzdenzfall

Die Stadt Pforzheim wollte 2016, nach dem Ausscheiden des privaten SVP-Partners Veolia, die Vergabe des ÖPNV neu ausschreiben. Bei der obligatorischen europaweiten Bekanntmachung drei Monate vorab grätschte die DB Regio-Tochter Regionalverkehr Südwest (RVS) mit ihrem Angebot ein, den ÖPNV vollständig auf eigene Kosten zu betreiben. Mit diesem Schachzug machte sich das Unternehmen erstmals das deutsche Personenbeförderungsgesetz zunutze, welches privatwirtschaftlichem Betrieb den Vorrang gibt. Der Antrag ging direkt an das Regierungspräsidium Karlsruhe, das nach entsprechender Prüfung zustimmen musste. Die SVP stellte daraufhin Ende 2016 den Betrieb ein.

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