
Karlsruhe/Pforzheim. Im Vorjahr ist ein 33-jähriger Mann vor dem Pforzheimer Amtsgericht wegen Körperverletzung in zwei Fällen anlässlich eines Fußballspiels zu einer Geldstrafe von 4500 Euro (90 Tagessätze à 50 Euro) verurteilt worden. Dagegen hatte der Mann aus Pforzheim durch seinen Anwalt Florian Bähr allerdings Berufung einlegen lassen und die Tat bestritten. Beim Berufungsprozess der Auswärtigen Strafkammer Pforzheim am Donnerstag am Landgericht Karlsruhe räumte der Beschuldigte nun aber doch ein, Schläge verteilt zu haben. Nach einer Entschuldigung bei den zwei Geschädigten, einem Schmerzensgeld von je 500 Euro und der richterlichen Auflage, 1000 Euro an den Bezirksverein für soziale Rechtspflege Pforzheim zu überweisen, wurde das Verfahren schließlich eingestellt. Außerdem muss der Verurteilte ein Anti-Aggressivitäts-Training absolvieren.
Im Vorjahr ist ein 33-jähriger Mann vor dem Pforzheimer Amtsgericht wegen Körperverletzung in zwei Fällen anlässlich eines Fußballspiels zu einer Geldstrafe von 4500 Euro (90 Tagessätze à 50 Euro) verurteilt
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