
Pforzheim. Es hätte ein langer Nachmittag im Amtsgericht Pforzheim werden können, zumal im Verfahren gegen eine 37-jährige Frau mit türkischen Wurzeln, die sich wegen Nachstellung und Körperverletzung zulasten eines Musiklehrers verantworten musste, sechs Zeugen geladen waren. Doch am Ende musste niemand aussagen, weil die in Heilbronn geborene Beschuldigte über Verteidiger Thorsten Henn ihren Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzog und die darin festgelegte Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 15 Euro – insgesamt 2250 Euro – akzeptierte. Dazu hatten ihr Richterin Anja Benz und Staatsanwalt Marius Misztl vorher eindringlich geraten.
Es hätte ein langer Nachmittag im Amtsgericht Pforzheim werden können, zumal im Verfahren gegen eine 37-jährige Frau mit türkischen Wurzeln, die sich wegen
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