Symbolbild: Schaf an Auto fest gebunden - Tierquäler zu mehr als drei Jahren Jugendstrafe verurteilt

Symbolbild dpa
Pforzheim
Tierquäler zu mehr als drei Jahren Jugendstrafe verurteilt
  • Ramona Deeg

Pforzheim. Im Gerichtssaal ist es mucksmäuschenstill, als Szenen einer Tierquälerei über den Bildschirm flimmern. Auch dem Angeklagten verging das Lachen, das man im Film noch laut und deutlich hörte: Der 20-Jährige muss unter anderem wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der gelernte Metzger im März dieses Jahres zusammen mit einem Mittäter ein Schaf von einer Weide im Enzkreis gestohlen, es ans Auto angebunden und über mehrere Kilometer hinterher gezogen hat. Um das Tier zu töten, sind die jungen Männer dem Schaf mehrmals über den Kopf gefahren und haben es in den Wald geworfen. Dort lebte das Tier noch zwei Tage, ehe es von einem Polizisten gefunden und erlöst wurde.

Vor Gericht fehlten dem 20-Jährigen, der die Tat mit einem gestohlenen Handy gefilmt hatte, die Worte. Hinzu kam noch eine Anklage wegen schwerer räuberischer Erpressung. Gemeinsam mit zwei weiteren Angeklagten überfiel er während einer Probefahrt einen Autohändler, um ohne Bezahlung an den Wagen zu gelangen. Für diese schwere räuberische Erpressung verurteilte die Auswärtige Große Jugendkammer des Landgerichts Karlsruhe die beiden Mitangeklagten zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung. Außerdem müssen beide jeweils 2000 Euro an den geschädigten Autohändler aus Nürtingen bezahlen.

Im Gegensatz zu den drei Verteidigern sah das Gericht die schwere räuberische Erpressung und den Verstoß gegen das Tierschutzgesetz nicht als „typische Jugendverfehlung“. Alle Angeklagten zeigten sich in der Hauptverhandlung geständig, gaben an, dass sie das Auto nach der Probefahrt nicht zurückbringen wollten und dann davon überrascht wurden, dass der Autohändler mitfuhr. Nach einer Vollbremsung hätten sie auf ihn eingeschlagen, bis er das Fahrzeug verließ. Die Polizei fand die Angeklagten eher zufällig: Sie versuchten sich einer Kontrolle zu entziehen und wurden nach einer Verfolgungsjagd in Nöttingen festgenommen.