Pforzheim
Trauer um gleich zwei Träger des Reuchlinpreises
  • Marek Klimanski

Pforzheim. Von zwei Trägern des Pforzheimer Reuchlinpreises und somit bedeutenden Geistesgrößen heißt es dieser Tage, für immer Abschied zu nehmen: Der frühere Bundesverfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde starb am vergangenen Sonntag im Alter von 88 Jahren in Au bei Freiburg, der Philosoph Werner Beierwaltes bereits am Freitag, 22. Februar, in Klingenberg am Main (Unterfranken).

Böckenförde erhielt den Reuchlinpreis bereits im Jahre 1978 dafür, nicht nur Staats- und Verwaltungsjurist von Rang zu sein, sondern auch ein Rechtsphilosoph. Auf Vorschlag seiner Partei, der SPD, gehörte er dann von 1983 bis 1996 dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts an. Dort war er vor allem für das Asyl- sowie für das Finanzverfassungs- und Haushaltsrecht zuständig. Das Gericht erinnerte anlässlich seines Todes beispielhaft an die Entscheidungen zum Länderfinanzausgleich und zu „Nachfluchttatbeständen“, die Böckenförde vorbereitet hatte.

Elf Mal habe er mit einem Sondervotum eine abweichende Meinung abgegeben. Auch bei Christdemokraten genoss der bekennende Katholik Böckenförde, in der eigenen Partei wegen einer ablehnenden Haltung zu Abtreibungen nicht unumstritten, große Anerkennung. „Unser Land verliert einen seiner profiliertesten Staatsrechtler und einen bedeutenden Intellektuellen“, hieß es in einer Mitteilung von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU). „Er prägte in demokratietheoretischen, rechtsgeschichtlichen und rechtsphilosophischen Fragen gesellschaftliche und kirchliche Debatten.“ Seine Rechtsauslegung sei „fester Bestand unserer Rechtsordnung“.

Werner Beierwaltes, der den Reuchlinpreis 1993 erhielt, war Professor für Philosophie an den Universitäten Münster, Freiburg und München. Seine thematischen Schwerpunkte lagen im antiken Griechenland, bei den Autoren des Neuplatonismus, und des Deutschen Idealismus. Er war zudem Vorsitzender der Cusanus-Commission der Heidelberger Akademie der Wissenschaften.

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