Ganzen Artikel lesen mit PZ+
9,99 € pro Monat inkl. MwSt

Sie haben schon ein Abo? Hier anmelden

Bereits vor Silvester wird in Pforzheim und der Region teils kräftig geböllert. Reste von Silvesterfeuerwerk gegenüber der Herz-Jesu-Kirche in der Goldstadt lassen etwa darauf schließen.
Erb
Pforzheim
Unerlaubtes Böllerzünden: Welche Handhabe hat die Polizei?

Pforzheim/Enzkreis. Offiziell ist das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk ausschließlich am 31. Dezember ab 18 Uhr und am 1. Januar bis 7 Uhr erlaubt. Dennoch: Seit dem Wochenende sind überall in der Region immer wieder Knallgeräusche zu hören, wie zahlreiche Nutzerinnen und Nutzer der PZ über die sozialen Medien meldeten. In Pforzheim wurden am Wochenende sogar zwei Personen verletzt, als Unbekannte einen Böller direkt neben einem Streifenwagen zündeten. Doch welche Möglichkeiten hat die Polizei den illegalen Böllerzündern gegenüber?

Prinzipiell handle es sich beim unerlaubten Abbrennen um eine

Sie haben schon ein Abo? Hier anmelden


Sie haben noch kein Abo?
Wählen Sie jetzt aus:



Angebote mit gedruckter Tageszeitung