
Pforzheim/Enzkreis. Offiziell ist das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk ausschließlich am 31. Dezember ab 18 Uhr und am 1. Januar bis 7 Uhr erlaubt. Dennoch: Seit dem Wochenende sind überall in der Region immer wieder Knallgeräusche zu hören, wie zahlreiche Nutzerinnen und Nutzer der PZ über die sozialen Medien meldeten. In Pforzheim wurden am Wochenende sogar zwei Personen verletzt, als Unbekannte einen Böller direkt neben einem Streifenwagen zündeten. Doch welche Möglichkeiten hat die Polizei den illegalen Böllerzündern gegenüber?
Prinzipiell handle es sich beim unerlaubten Abbrennen um eine
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