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Eine Hautärztin aus Pforzheim muss jeweils 5.000 Euro an den Bezirksverein für soziale Rechtspflege sowie an das Deutsche Krebsforschungszentrum in Heidelberg zahlen.
ND STOCK - stock.adobe.com (Symbolbild)
Pforzheim
„Unverhältnismäßiges“ Verfahren gegen Ärztin eingestellt: Pforzheimer Medizinerin muss Geldauflage bezahlen
  • Silke Fux

Pforzheim. Mit der Einstellung des Verfahrens und einer Geldauflage in Höhe von 10.000 Euro endete für eine frühere Pforzheimer Hautärztin das Verfahren vor dem Amtsgericht Pforzheim. Jeweils 5.000 Euro gehen an den Bezirksverein und an das Deutsche Krebsforschungsinstitut nach Heidelberg.

Die Anregung das Verfahren gegen die Zahlung der Geldauflage nicht mehr

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