Pforzheims frühere Oberbürgermeisterin Christel Augenstein.
Ketterl
Pforzheim
Urteil gegen Pforzheims Ex-OB kassiert: So geht es nach dem Justiz-Paukenschlag weiter
  • Olaf Lorch-Gerstenmaier

Pforzheim/Mannheim. Auf den von dem Medien bundesweit aufgegriffenen Justiz-Paukenschlag aus Karlsruhe folgt das Warten auf die Akten (und damit die schriftliche Stellungnahme) in Mannheim – auch wenn man dort die Weichen schon gestellt hat: Die 23. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Mannheim verhandelt den Pforzheimer Derivate-Fall neu.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte kurz vor Weihnachten das Urteil gegen die ehemalige Pforzheimer Oberbürgermeisterin Christel Augenstein und Ex-Kämmerin Susanne Weishaar „kassiert“ und das Verfahren an das Landgericht Mannheim zurückverwiesen.

Die 22. Große Wirtschaftsstrafkammer hatte im November 2017 das Urteil gegen die zwei prominenten Angeklagten aus der Goldstadt gesprochen: ein Jahr und acht Monate für Augenstein, zwei Jahre für Weishaar, jeweils ausgesetzt zur Bewährung, wegen Untreue. Alle Prozessbeteiligten legten Revision beim BGH ein. Der zuständige Senat kam nach mehrmonatiger Prüfung zu dem Schluss, dass das Urteil aufzuheben sei. Die Begründung in Kürze: Die Derivategeschäfte (zunächst mit der Deutschen Bank, dann mit J. P. Morgan) hätten zwar einen Pflichtverstoß dargestellt – doch sei es fraglich, ob der Stadt Pforzheim dadurch ein Schaden entstanden sei. Dies aber wäre Voraussetzung für eine Verurteilung. Die Finanzkrise dürfe dabei keine Rolle spielen.

Und wie geht es nun weiter? Die 23. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Mannheim rollt den Fall neu auf. Wann das Verfahren aber in die zweite Runde geht, ist aber noch offen.

Mehr lesen Sie am Freitag in der „Pforzheimer Zeitung“ oder im E-Paper auf PZ-news oder über die Apps auf iPhone/iPad und Android-Smartphones/Tablet-PCs.

Themen