Pforzheim/Mannheim. Der Fingerzeig des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim ist eindeutig: Der Sofortvollzug des Vereinsverbots gegen den Pforzheimer Ableger der „Hells Angels“, verfügt durch Landesinnenminister Reinhold Gall, war rechtens. Das Verbot kam nach zwei Razzien in Wohnungen und Vereinsheim der Rocker.
[Video] Razzia und Verbot: Pforzheimer Hells Angels aufgelöstDie „Hells Angels“ hatten gegen den Sofortvollzug geklagt. In der Hauptsache ist das Verfahren noch anhängig. Hier muss geklärt werden, ob das „Charter Borderland“ und die Unterstützer „Commando 81“ überhaupt verboten werden dürfen. Doch die Pressemitteilung des VGH vom Freitag ist eindeutig: Darin heißt es gleich zu Beginn, dass das Verbot „voraussichtlich rechtmäßig“ sei.
[Video] Ehemaliger Bundesrichter hält Hells-Angels-Verbot für falschDie Begründung: Die Einschätzung des Innenministeriums, Vereinszweck des Pforzheimer „Hells Angels Motorcycle Club“ sei „auch eine Gebiets- und Machtentfaltung auf dem kriminellen Sektor“, sei „ohne weiteres nachvollziehbar“: Vergnügungs- und Rotlichgewerbe, Türsteherbranche, Drogenhandel, Waffendelikte, Gewaltverbrechen - damit verbinden viele die „Hells Angels“. Und dazu gehören neben dem Innenministerium wohl auch die Experten vom VGH. Das „Commando“ übrigens sei eine „spezielle Kampfabteilung“.

