Das Oberlandesgericht in Karlsruhe. Foto: Uli Deck/dpa
Pforzheim
Verdacht der Volksverhetzung: Genugtuung über Schritte gegen Partei „Die Rechte“

Pforzheim. Selten kommt der Tag der Veröffentlichung eines PZ-Artikels – ungewollt – passender als am Mittwoch: Das Oberlandesgericht Karlsruhe zwingt die Karlsruher Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Staatssschutzangelegenheiten, entgegen deren bisheriger Rechtsauffassung, Ermittlungen gegen die Chefs der Neonazi-Partei „Die Rechte“ wegen des Verdachts der Volksverhetzung einzuleiten.

Sowohl die Jüdische Gemeinde namens ihres Vorsitzenden Rami Suliman als auch die Verwaltungsspitze in Person von Sozialbürgermeister Frank Fillbrunn und die SPD-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion, Katja Mast, begrüßen den Beschluss des 1. Strafsenats.

Fillbrunn erinnert an diesem Tag, an dem weitere 26 so genannte „Stolpersteine“ in Pforzheim zum Gedenken an Opfer des Nazi-Regimes verlegt werden, daran, dass „die Stadtgesellschaft in Aufruhr“ gewesen sei, nachdem im Vorfeld der Europa- und Kommunalwahl 2019 die Partei „Die Rechte“ Plakate in unmittelbarer Nähe zur Synagoge angebracht hatte. Die Polizei hatte ein Abhängen verhindert, nachdem die Pforzheimer und dann die Karlsruher Staatsanwaltschaft zu der Einschätzung gekommen waren, die Plakate stellten keinen Straftatbestand der Volksverhetzung dar. Das rüffelte das OLG.

Mehr über die Reaktion auf den OLG-Beschluss in Sachen „Rechte“ lesen Sie am Donnerstag, 5. März, in der „Pforzheimer Zeitung“ oder im E-Paper auf PZ-news.