
Ab Samstag gilt in ganz Baden-Württemberg eine Ausgangsbeschränkung. Wer das Haus verlassen will, braucht ab sofort einen triftigen Grund. Die Landesregierung hat daher eine Liste veröffentlicht, aus der hervorgehen soll, für was man noch vor die Tür darf. So wirklich Klarheit verschaffen diese Regeln aber nicht.
Ein Meinungsbeitrag von PZ-Redaktionsmitglied Sven
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