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Pforzheim
Versuchter Mord im Schloßpark Pforzheim: Staatsanwaltschaft fordert hohe Haftstrafe
  • Stefan Meister

Pforzheim/Karlsruhe. Für Oberstaatsanwalt Harald Lustig bestanden bei seinem Plädoyer am Donnerstag keine Zweifel. Deshalb forderte er vor der Schwurgerichtskammer am Karlsruher Landgericht wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von acht Jahren.

Der 55-jährigen Angeklagten soll am 30. September vergangnen Jahres gegen 14.30 Uhr im Schloßpark einen 43-Jährigen mit einem Messer lebensgefährlich verletzt haben (die PZ berichtete). Dabei hatte das Opfer schwere Verletzungen erlitten und 2,5 Liter Blut verloren. Nach der Tat wurden beim 55-jährigen Deutschen mit kasachischem Hintergrund 2,34 Promille festgestellt. Dieser kam 1992 nach Deutschland und verlor dort laut einer sachverständigen Psychologin den Anschluss. Einen Arbeitsplatz konnte der gelernte Schlosser nicht finden und verbrachte seit seiner Ankunft in Deutschland 15 Jahre im Gefängnis. Zudem hat sich das Alkoholproblem des 55-Jährigen in den vergangenen Jahren signifikant verschärft. Am kommenden Dienstag wird Verteidigerin Jutta Götz ihr Plädoyer halten, im Anschluss soll das Urteil verkündet werden.