Frank Messmer/Wirestock Creators - stock.adobe.com
Pforzheim
Volksverhetzung durch Prediger in Pforzheim: Verurteilung ist rechtskräftig
  • pm

Pforzheim/Karlsruhe. Der erste Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat mit Beschluss vom 1. Juni die Revision eines heute 34 Jahre alten österreichischen Staatsangehörigen gegen seine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 45 Euro wegen Volksverhetzung als unbegründet verworfen, teilt die Pressestelle des Oberlandesgerichts Karlsruhe mit.

Der Angeklagte ist Laienprediger und hielt am 11. Juni 2023 in der „Baptistenkirche Zuverlässiges Wort“ in Pforzheim – einem im März 2023 gegründeten Ableger der in den USA ansässigen „Faithful Word Baptist Church“ – vor maximal 15 Zuhörern eine Predigt mit dem Titel „Gott hasst Menschen“, heißt es in der Mitteilung weiter. Die Predigt sei im Internet gestreamt worden und anschließend bis mindestens 22. August 2023 auf verschiedenen Portalen abrufbar gewesen.

Wegen des Inhalts der Predigt wurde der Angeklagte zunächst durch das Amtsgericht Pforzheim am 5. Dezember 2024 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt. Die hiergegen gerichtete Berufung des Angeklagten, mit der er einen Freispruch erstrebte, wurde durch Urteil des Landgerichts Karlsruhe – auswärtige Strafkammer Pforzheim – vom 9. Oktober 2025 verworfen, so das Oberlandesgericht. Auch die Berufung der Staatsanwaltschaft hatte vor dem Landgericht – abgesehen von einer geringfügigen Erhöhung des einzelnen Tagessatzes auf 45 Euro – keinen Erfolg.

Nach der Beurteilung des Landgerichts hat der Angeklagte in seiner Predigt homosexuelle und queere Menschen in einer Weise, die geeignet war, den öffentlichen Frieden zu stören, beschimpft, böswilligt verächtlich gemacht und sie dadurch in ihrer Menschenwürde angegriffen, schreibt die Pressestelle in der Mitteilung. Dies sei für das Landgericht insbesondere dadurch zum Ausdruck gekommen, dass er Homosexuelle „oder diese ganzen anderen Geschlechter, die es gibt,“ unter anderem als von Gott unwiderruflich abgelehnte, „verworfene“ Menschen bezeichnete, die er mit weggeworfenem Müll verglich, der in die „Müllverbrennung“ gehöre. Auch die Aussage, diese Menschen hätten „den Tod verdient und sollten eigentlich vom Staat irgendwie vernichtet werden“, habe sich in den Augen des Landgerichts nach dem Kontext eindeutig auf homosexuelle und queere Menschen bezogen. Damit habe er diese Menschen als minderwertig, verachtenswert und lebensunwürdig dargestellt. Dies erfülle den Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB).

Die gegen das Urteil des Landgerichts durch den Angeklagten eingelegte Revision hatte vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe keinen Erfolg, heißt es in der Mitteilung weiter. Die Überprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Die Revision wurde daher durch Beschluss vom 1. Juni 2026 als unbegründet verworfen.

Weitere Rechtsmittel seien nicht eröffnet. Die Verurteilung des Angeklagten sei damit rechtskräftig.