
- Silke Fux
Pforzheim. Ein 23-Jähriger, in Dessau geboren, ist am Montag in Pforzheim vor der Großen Auswärtigen Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe unter Vorsitz von Richter Andreas Heidrich wie von der Anklage beantragt einer Freiheitsstrafe zu von einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden. Seine Verteidigerin forderte ein Jahr und fünf Monate auf Bewährung. Der Mann war im November 2018 nicht nur mit einem Joint erwischt worden, sondern hatte zudem einen Rucksack mit Arznei-Cannabis gestohlen – musste sich also auch noch wegen Diebstahls und dem unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, die sich im Rucksack befand, verantworten.
Pforzheim. Eine Strafe auf Bewährung kam für den Richter nicht in Frage, da der Verurteilte mehrfach vorbestraft war, sich wiederholt nicht an Auflagen gehalten hatte und deshalb bereits in Untersuchungshaft saß. Dass es am Ende keine Verurteilung wegen schweren Raubs, sondern Diebstahls wurde, ist vor allem den unglaubwürdigen Aussagen des Geschädigten, der auch Drogenerfahrung hat, zu verdanken. Dieser tischte dem Gericht nämlich eine ganz andere Geschichte als im Ermittlungsverfahren auf.
Für Staatsanwalt Johannes Jungmann war unglaubwürdig, dass der Zeuge trotz mehrfachen Nachhakens von Richtern, Staatsanwaltschaft und Verteidigerin „keine vollständige Story“ ablieferte und Erinnerungslücken geltend machte.So blieben für das Gericht und Staatsanwaltschaft Zweifel, ob tatsächlich eine Waffe im Spiel gewesen war. Hinzu kommt, dass keine Pistole bei dem 23-Jährigen gefunden wurde, der zeitweise ohne feste Wohnung war, und weitere Beteiligte nichts zum Sachverhalt beisteuern konnten. Konkreter waren die Ausführungen, die der Verurteilte über seine Anwältin zum Tathergang zusammenfassen ließ. Der Geschädigte soll ihm aus einem früheren Drogengeschäft noch 250 Euro geschuldet haben. Es sei zum Streit gekommen und er habe den Rucksack mit Arznei-Cannabis mitgenommen.