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Ein Herz für die ganz Kleinen zeigt das baden-württembergische Kommunalwahlrecht. Auch wenn dies wie in Pforzheim zu eher unübersichtlichen Gemeinderäten führt.
picture-alliance/ dpa
Pforzheim
Wie eine Wahlrechtsreform vier kleinen Listen Sitze im Pforzheimer Gemeinderat schenkte

Pforzheim. Nur für den Fall, dass am Sonntagabend bei Verkündung des Bundestagswahlergebnisses jemand des Prostes bedürfte: 4,9 Prozent sind ein durchaus respektabler Wert; sie entsprechen dem typischen Alkoholgehalt eines handelsüblichen Pilsner Biers. Als Wählerstimmenanteil reichen sie zum Einzug ins Parlament leider nicht. Irgendwo muss schließlich eine Grenze gesetzt sein, dachten sich die Mütter und Väter des Grundgesetzes nach den Erfahrungen der Weimarer Republik. Vielleicht wird dereinst auch in ähnlicher Weise über den 40-köpfigen Pforzheimer Gemeinderat gedacht, in den es bei der vergangenen Kommunalwahl mehr Gruppierungen geschafft haben, als Borussia Dortmund in den vergangenen Jahren an Trainern verschliss.

Eine Kolumne von PZ-Redakteur Marek Klimanski

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